Seit dem 01.07.2008 haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf diese Vorsorgeleistung. Bei dieser schmerzlosen Untersuchung wird die gesamte Haut angeschaut. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Veränderungen zu erkennen, die sich zu einem Hautkrebs weiterentwickeln können oder bereits bösartig sind. Früh erkannt und behandelt läßt sich so in den meisten Fällen eine Heilung erzielen.
Sie können als Patient in unserer Praxis auf Wunsch die computergestützte Video-Auflichtmikroskopie als Zusatzleistung in Anspruch nehmen. Hierbei werden besonders auffällige Male fotografiert und dokumentiert. In Verlaufskontrollen können so bereits kleinste Veränderungen erkannt werden.
Hautkrebs ist in der heutigen Zeit eine der häufigsten Krebsarten überhaupt. Sonnenbrände in der Kindheit, die Gesamtmenge der Sonnenlichteinwirkung auf die einzelnen Hautbereiche im Lebensverlauf, aber auch kosmetische Aspekte wie der Wunsch zu einer makellosen Bräune sind begünstigende Faktoren, die jeder einzelne zumindest teilweise beeinflussen kann. Andere Ursachen sind aber auch genetisch festgelegt, z. B. der Hauttyp oder eine familiäre Neigung zu Hautkrebserkrankungen.
Grob unterteilt unterscheidet man einen schwarzen Hautkrebs - das Maligne Melanom - sowie den hellen Hautkrebs, wozu das Basalzellkarzinom oder das Plattenepithelkarzinom zählen.
Hellhäutige Menschen mit roten oder blonden Haaren, blauen oder grünen Augen und keiner oder nur geringer Bräune nach Sonnenlichteinwirkung entwickeln besonders häufig einen hellen Hautkrebs. Wichtig ist daher ein ausreichender Schutz. In der Zeit zwischen 11 Uhr und 15 Uhr hält man sich an sonnenreichen Tagen am besten im Schatten auf. Eine Kopfbedeckung sollte Pflicht sein bei lichter oder fehlender Kopfbehaarung. Besonders sonnenintensive Tage oder längerer Aufenthalt im Freien erfordern zusätzlichen Schutz durch entsprechende Kleidung oder Sonnencremes, -gel, -lotion oder -spray.
Wir beraten Sie gerne über die für Sie sinnvollen und notwendigen Schutzmaßnahmen!
Wurde bei Ihnen bereits ein Hautkrebs diagnostiziert und behandelt, führen wir selbstverständlich auch die erforderlichen Nachsorgeuntersuchungen durch. Diese dienen dazu, frühzeitig ein Wiederauftreten des Hautkrebses oder ggf. Tochtergeschwülste festzustellen sowie neue Hauttumore zu erkennen. Zur Behandlung und Nachsorge gibt es für jeden Hauttumor spezielle "Dermatologische Leitlinien", nach denen wir uns bei unserer Tätigkeit richten. In den Leitlinien, die regelmäßig aktualisiert werden, sind die notwendigen Untersuchungen sowie die einzuhaltenden Zeitintervalle empfohlen.